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Angeln in Berlin
Die Angelprüfung

Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat.
 

Vorbereitungslehrgänge und Anglerprüfung werden durchgeführt vom:


VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.

Hugo-Cassirer-Str. 46 in 13587 Berlin
Tel.: 030 782 05 75
Sprechzeiten: Mo. und Do. 14:00 – 18:00 Uhr
Homepage: www.vdsfberlinbrandenburg.de
E-Mail: info@vdsfberlinbrandenburg.de

 
Deutscher Anglerverband Berlin e. V.
Hausburgstr. 13, 10249 Berlin
Tel.: 030-427 17 28
Sprechzeiten: Di. 10:00 – 13:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Do. 10:00 – 13:00 Uhr
Homepage: www.landesanglerverband-berlin.de
E-Mail: info@landesanglerverband-berlin.de
 
Angel für Touristen
Gastangler aus dem Ausland:
Um in den Berliner Gewässern das Angeln auszuüben, müssen Angler aus dem Ausland folgende Unterlagen nachweisen:
  • Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischereiorganisation (z. B. Angelverein)
  • oder eine ausländische Fischereilegitimation
  • und eine Angelkarte für das Gewässer
Die Unterlagen sind beim Angeln am Gewässer mitzuführen.
 
Gastangler aus dem Inland:
Um in den Berliner Gewässern das Angeln auszuüben, müssen Angler aus dem Innland folgende Unterlagen nachweisen:
  • gültiger Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes
  • eine Angelkarte für das Gewässer
Die Unterlagen sind beim Angeln am Gewässer mitzuführen.
 
Angeln für Kinder
Heranführen von Kindern unter 12 Jahren an das Angeln in Berliner Gewässern:
Voraussetzung ist dabei, dass ein volljähriger Angler, der einen gültigen Fischereischein und die erforderliche Angelkarte besitzt.
D. h., das Kind unter 12 Jahr übt das Angeln nicht selbständig aus, sondern nur unselbständig und zwar nicht mit einer eigenen Angel, sondern nur mit einer Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers.
Damit unterscheidet sich das Kind unter 12 Jahren grundsätzlich vom Jugendlichen mit Jugendfischereischein, der mit vorhandener Mitgliedschaft im Angelverein und sachkundiger Unterweisung in den Gebrauch der Friedfischrute selbständig angelt und somit eine eigene Angelausrüstung verwenden kann.
Für Kinder unter 12 Jahren ergeben sich folgende Beteiligungsformen:
  • Abwesenheit des Erwachsenen: der Erwachsenen ist der Fischereiausübende und darf daher aus diesem Grund zu keinem Zeitpunkt das Kind mit der Angel allein lassen. Er muss jederzeit sofort eingreifen können. Muss er sich dennoch entfernen, muss er die Angel aus dem Wasser nehmen.
  • Anzahl der Angeln: der Fischereiausübende darf max. gleichzeitig mit so vielen Angeln fischen, wie es auf seiner Angelkarte steht. Er kann also nur soviel Kinder an der Ausübung beteiligen, wie er Angeln benutzen darf.
  • Auswerfen: das Kind kann nach Anweisung die Angel Auswerfen.
  • Angel halten: kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden.
  • Anhieb und Drill: der Erwachsene muss sofort und unmittelbar eingreifen, sobald dies die Sachlage (insbesondere der Tierschutz) erfordert.
  • Keschern: kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden.
  • Abködern: einen lebenden Fisch darf nur der Erwachsene abködern.
  • Betäuben und Töten: darf nicht dem Kind überlassen werden.
 
In dem Moment, in dem ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist zu seiner Beteiligung am Angeln der Jugendfischereischein erforderlich.
 
Welche Fischarten gibt es in Berlin (und Umgebung)?
Die häufigsten Fischarten in Havel, Spree und Dahme sowie deren seenartigen Erweiterungen sind Blei, Güster, Plötze, Barsch, Kaulbarsch und Zander. Durch Besatz mit Jungfischen gestützt werden die Bestände von Aal, Hecht, Karpfen, Schleie und Wels. In geringerem Umfang sind die Fischarten Aland, Döbel, Karausche, Quappe, Rapfen, Rotfeder, Marmor- und Silberkarpfen vorhanden.
 
Fangverbote
Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot.
Hierzu zählen: Bitterling, Zwergstichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fisch sind unverzüglich wieder schonend freizusetzen.