Die Angelprüfung |
Den Fischereischein A erhält nur, wer
nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden
Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat.
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Vorbereitungslehrgänge
und Anglerprüfung werden durchgeführt vom: |
VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.
Hugo-Cassirer-Str. 46 in 13587 Berlin
Tel.: 030 782 05 75
Sprechzeiten: Mo. und Do. 14:00 – 18:00 Uhr
Homepage: www.vdsfberlinbrandenburg.de
E-Mail: info@vdsfberlinbrandenburg.de
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Deutscher Anglerverband Berlin
e. V.
Hausburgstr. 13, 10249 Berlin
Tel.: 030-427 17 28
Sprechzeiten: Di. 10:00 – 13:00 und 13:30 – 18:00
Uhr
Do. 10:00 – 13:00 Uhr
Homepage: www.landesanglerverband-berlin.de
E-Mail: info@landesanglerverband-berlin.de
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Gastangler aus dem Ausland:
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Um in den Berliner Gewässern das Angeln auszuüben,
müssen Angler aus dem Ausland folgende Unterlagen nachweisen: |
- Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischereiorganisation
(z. B. Angelverein)
- oder eine ausländische Fischereilegitimation
- und eine Angelkarte für das Gewässer
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Die Unterlagen sind beim Angeln am Gewässer
mitzuführen. |
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Gastangler aus dem Inland: |
Um in den Berliner Gewässern das Angeln auszuüben,
müssen Angler aus dem Innland folgende Unterlagen nachweisen: |
- gültiger Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes
- eine Angelkarte für das Gewässer
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Die Unterlagen sind beim Angeln am Gewässer
mitzuführen. |
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Heranführen von Kindern unter 12 Jahren an
das Angeln in Berliner Gewässern:
Voraussetzung ist dabei, dass ein volljähriger Angler,
der einen gültigen Fischereischein und die erforderliche
Angelkarte besitzt.
D. h., das Kind unter 12 Jahr übt das Angeln nicht selbständig
aus, sondern nur unselbständig und zwar nicht mit einer
eigenen Angel, sondern nur mit einer Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers.
Damit unterscheidet sich das Kind unter 12 Jahren grundsätzlich
vom Jugendlichen mit Jugendfischereischein, der mit vorhandener
Mitgliedschaft im Angelverein und sachkundiger Unterweisung
in den Gebrauch der Friedfischrute selbständig angelt und
somit eine eigene Angelausrüstung verwenden kann.
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Für Kinder unter 12 Jahren
ergeben sich folgende Beteiligungsformen: |
- Abwesenheit des Erwachsenen: der Erwachsenen ist der
Fischereiausübende und darf daher aus diesem Grund
zu keinem Zeitpunkt das Kind mit der Angel allein lassen.
Er muss jederzeit sofort eingreifen können. Muss er
sich dennoch entfernen, muss er die Angel aus dem Wasser
nehmen.
- Anzahl der Angeln: der Fischereiausübende darf max.
gleichzeitig mit so vielen Angeln fischen, wie es auf seiner
Angelkarte steht. Er kann also nur soviel Kinder an der
Ausübung beteiligen, wie er Angeln benutzen darf.
- Auswerfen: das Kind kann nach Anweisung die Angel Auswerfen.
- Angel halten: kann dem Kind nach Unterweisung überlassen
werden.
- Anhieb und Drill: der Erwachsene muss sofort und unmittelbar
eingreifen, sobald dies die Sachlage (insbesondere der Tierschutz)
erfordert.
- Keschern: kann dem Kind nach Unterweisung überlassen
werden.
- Abködern: einen lebenden Fisch darf nur der Erwachsene
abködern.
- Betäuben und Töten: darf nicht dem Kind überlassen
werden.
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In dem Moment, in dem ein Kind das
12. Lebensjahr vollendet, ist zu seiner Beteiligung am Angeln
der Jugendfischereischein erforderlich. |
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Welche Fischarten gibt es
in Berlin (und Umgebung)? |
Die häufigsten Fischarten in Havel, Spree
und Dahme sowie deren seenartigen Erweiterungen sind Blei, Güster,
Plötze, Barsch, Kaulbarsch und Zander. Durch Besatz mit
Jungfischen gestützt werden die Bestände von Aal,
Hecht, Karpfen, Schleie und Wels. In geringerem Umfang sind
die Fischarten Aland, Döbel, Karausche, Quappe, Rapfen,
Rotfeder, Marmor- und Silberkarpfen vorhanden. |
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Fangverbote |
Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für
bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot.
Hierzu zählen: Bitterling, Zwergstichling, Gründling,
Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen
weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich
gefangenen Fisch sind unverzüglich wieder schonend freizusetzen.
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